Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Horeca HERO Terminal

Stand vom 06.02.2024

1. Geltungsbereich

1.1. Das komplette Angebot richtet sich ausschließlich an Gastronomen, die in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und nicht zu privaten Zwecken handeln. Die angebotene Hardware ist für die Nutzung unserer Horeca HERO Web-App bestimmt und dient als Zubehör, das zur erworbenen Software Lizenz bereitgestellt wird und ist nicht für den privaten Gebrauch vorgesehen. Um die Nutzung in diesem Sinne durch unsere Kunden sicherzustellen, überprüfen wir die Unternehmereigenschaft im Rahmen der Bestellabwicklung. Der Vertragsschluss erfolgt vorbehaltlich dessen, dass diese Prüfung positiv ausfällt.

1.2. Sämtliche in diesen AGB auf natürliche Personen bezogenen Bezeichnungen, die ausschließlich in männlicher Form verwendet werden, beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer.

2. Vertragspartner

2.1. Vertragspartner des Kunden ist:

Gastro Check GmbH

Rennweg 1

6020 Innsbruck

UID-Nr.: ATU66451706

Geschäftsführer: Christian Vogler

Telefon: +43 (0) 699 150 75 945

E-Mail: office[at]mossglocal.at

3. Leistungen, Leistungsumfang und Auftragserteilung

3.1. Gastro Check GmbH bietet insbesondere die folgenden Produkte und Dienstleistungen an:

  • Gastro Check GmbH Software (Erwerb einer Nutzungslizenz)
  • Schnittstellen/Zusatzmodule für Gastro Check GmbH Software (Erwerb von Nutzungslizenzen)
  • Telefon- und E-Mail-Hotline
  • Schulungen
  • Checklisten
  • einmalige Kostenverrechnung (Aktivierung, individualisiertes Set-Up)
  • monatlicher Service
  • notwendige Updates und Aktualisierungen der Software

3.2. Das Hauptprodukt von Gastro Check GmbH ist die Horeca HERO-Softwareplattform, einschließlich sämtlicher Produkte und Dienstleistungen sowie der dazu erhältlichen Schnittstellen/Zusatzmodule (im Folgenden als “Horeca HERO” bezeichnet).

3.3. Der genaue Umfang der von Gastro Check GmbH zu erbringenden Leistungen sowie die wesentlichen wechselseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot und/oder eventuell angenommenen Zusatzangeboten

3.4. Gastro Check GmbH erfasst im Rahmen eines, gegebenenfalls auch telefonischen, Erstgesprächs die Wünsche des (potenziellen) Kunden und informiert diesen über die Leistungen von Gastro Check GmbH.

3.5. Auf Wunsch erstellt Gastro Check GmbH basierend auf den erfassten Informationen ein Angebot für den (potenziellen) Kunden, an das Gastro Check GmbH – sofern im Angebot nicht anders angegeben – für einen Zeitraum von 3 Wochen ab Ausstellungsdatum gebunden ist.

3.6. Durch die Unterzeichnung des von Gastro Check GmbH unterbreiteten Angebots kommt ein Vertrag zwischen Gastro Check GmbH und dem Kunden zustande. Die Unterzeichnung bestätigt, dass der Unterzeichnende als Vertreter des Kunden im Sinne des § 1 Abs. 1 des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) handelt. Der Unterzeichnende bestätigt außerdem durch seine Unterschrift, für den Kunden vertretungsbefugt oder anderweitig ermächtigt zu sein, das Angebot von Gastro Check GmbH im Namen des Kunden anzunehmen und den Kunden zu verpflichten. Andernfalls gilt der Vertrag als mit dem Unterzeichnenden zustande gekommen.

3.7. Vereinbarungen mit Mitarbeitern von Gastro Check GmbH (z. B. Verkaufs-, Liefer- und Installationspersonal) sowie mündliche Zusagen von Mitarbeitern von Gastro Check GmbH binden Gastro Check GmbH nicht. Derartige Vereinbarungen oder Zusagen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Geschäftsführer von Gastro Check GmbH.

3.8. Nicht im Lieferumfang enthalten sind insbesondere Installationsarbeiten wie die Verlegung von Kabeln, Installationsmaterial (Kabel, Dosen, Stecker, etc.) oder eine Dokumentation der Installation. Ebenso ist die Elektroinstallation nicht im Lieferumfang von Gastro Check GmbH enthalten.

3.9. Gastro Check GmbH ist nicht verpflichtet, den Kunden hinsichtlich der Interoperabilität des HORECA Horeca HEROs mit der Systemumgebung des Kunden zu beraten. Jegliche Warnpflichten von Gastro Check GmbH in dieser Hinsicht werden ausgeschlossen.

4. Vertragsgegenstand und Systemvoraussetzungen

4.1. Dem Kunden wird aufgrund dieses Vertrags das entgeltliche Recht zur zeitlich befristeten Benutzung der cloudbasierten gastronomischen Software „Horeca HERO“ eingeräumt. Daneben bietet Gastro Check GmbH dem Kunden verschiedene Serviceleistungen an. Der von Gastro Check GmbH geschuldete konkrete Leistungsumfang bestimmt sich gleichberechtigt nach der Leistungsbeschreibung, die auf www.Horeca-hero.com dargestellt ist. Die Hardware „Terminal“, bestehend aus einem Tablet PC und einem Ständer, wird dem Kunden im Rahmen des Erwerbs der Software Lizenz unentgeltlich bereitgestellt.

4.2. Das cloudbasierte System für Mitarbeiter-Onboarding und Compliance in der Gastronomie mit dem Namen „Horeca HERO“ wird in Form einer System-as-a-Service-Lösung angeboten. Dieser Vertrag begründet mit Ausnahme der spezifischen Berechtigung zur Installation und Nutzung von „Horeca HERO“ keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte für den Kunden. Die Bezeichnung „Lizenz“ für verschiedene Produktversionen, sowohl in den nachfolgenden Klauseln als auch in der Leistungsbeschreibung, ist daher nicht im rechtlichen Sinne eines urheberrechtlichen Anspruchs zu verstehen, sondern vielmehr als faktisches Recht zur Verwendung des cloudbasierten Systems für Mitarbeiter-Onboarding und Compliance in der Gastronomie.

4.3. „Horeca HERO“ unterstützt die Einweisung, Schulung, Aufgabenzuteilung für Mitarbeiter sowie die Erstellung gesetzlich notwendiger Nachweisdokumente. Content-Elemente werden gemäß den Anforderungen des Gesetzgebers dargestellt und inhaltlich auf dem Laufenden gehalten. Es ersetzt nicht etwaige persönliche Unterweisungspflichten des Unternehmers (z.B. Einweisung auf Arbeitsmittel).

4.4. „Horeca HERO“ erfordert grundsätzlich eine bestehende Internetverbindung.

4.5. „Horeca HERO“ wird kontinuierlich verbessert und erweitert, wie unter Abschnitt 4 im Detail erläutert wird. Daher wird es empfohlen, die Vertragsbedingungen einschließlich der aktuellen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu speichern oder auszudrucken.

4.6. Um den Horeca HERO uneingeschränkt nutzen zu können, ist der Kunde verpflichtet, die jeweils aktuellen Systemvoraussetzungen zu erfüllen. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Systemvoraussetzungen aufgrund regelmäßiger Updates ändern oder erhöhen können. In diesem Fall ist der Kunde gegebenenfalls verpflichtet, Anpassungen an seinem System vorzunehmen. Andernfalls kann die Funktionsfähigkeit des Horeca HEROs nicht mehr gewährleistet werden.

4.7. Gastro Check GmbH stellt keine Zugriffssoftware zur Verfügung. Als geeignete Zugriffssoftware in der jeweils aktuellen Version gelten die Internet-Browser Firefox, Safari, Google Chrome und Edge. Der Kunde trägt eigenverantwortlich die Verantwortung für die Installation und Beschaffung der Zugriffssoftware.

5. Weiterentwicklung

5.1. Um den Anforderungen und Änderungswünschen der Kunden gerecht zu werden, ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der Produkte und Serviceleistungen, wie in der Leistungsbeschreibung hervorgehoben, integraler Bestandteil des Vertrags. Dies beinhaltet zwangsläufig die Möglichkeit von Änderungen in der Bedienung der Lösung oder in den Serviceleistungen. Dies gilt insoweit, wie die Funktionalität zumindest den Umfang abdeckt, den “Horeca HERO” gemäß der Leistungsbeschreibung auf www.horeca-hero.com zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufwies. Etwaige Änderungen werden der Kunde per E-Mail mitgeteilt.

5.2. Falls die Weiterentwicklung zu einer Einschränkung oder – in sehr seltenen Ausnahmefällen – zur Aufgabe einer bestehenden Funktionalität führt, informiert Gastro Check GmbH den Kunden rechtzeitig vor der Umstellung über die geplante Änderung. Sollte aufgrund der endgültigen Aufgabe der vorherigen Funktionalität “Horeca HERO” nicht mehr nutzbar sein, erhält der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. In einem solchen Fall ist er befugt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen. Die Mitteilung zur Umstellung weist den Kunden explizit auf dieses Kündigungsrecht hin. Wenn der Kunde seine Kündigung nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Implementierung der Änderung erklärt, wird der Vertrag mit dem neuen Funktionsumfang fortgesetzt. Das maßgebliche Datum hierfür ist das in der Mitteilung zur Umstellung genannte Datum.

6. Preise und Zahlungsmodalitäten

6.1. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem schriftlichen individuellen Angebot von Gastro Check GmbH, das jederzeit per E-Mail an info@horeca-hero.com angefordert werden kann. Die Preisangaben bezeichnen dabei die Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

6.2. Die Zahlung der Vergütung erfolgt gemäß dem im Angebot festgelegten Zahlungsplan. Sollte der Kunde während der Laufzeit dieses Angebots zusätzliche Lizenzen erwerben, behält sich Gastro Check GmbH das Recht vor, den Rechnungszyklus anzupassen. In diesem Fall wird die Vergütung für die zusätzlichen Lizenzen gleichzeitig mit der Zahlung für die ursprüngliche Lizenz in Rechnung gestellt. Der fällige Betrag kann entweder gemäß einer gesonderten Einzugsermächtigung von einem Konto des Kunden nach Abschluss des jeweiligen Vertrages abgebucht werden, oder der Kunde hat den Betrag zum vorgesehenen Zeitpunkt auf das im Angebot angegebene Konto von Gastro Check GmbH zu überweisen. Eine elektronische Rechnung über den genannten Betrag wird dem Kunden ausgestellt.

6.3. Im Fall einer nicht erfolgten Zahlung behält sich Gastro Check GmbH das Recht vor, die Erbringung der Leistung vorübergehend auszusetzen, bis die Zahlung vollständig eingegangen ist. Der Kunde ist berechtigt, nur mit solchen Forderungen gegen Gastro Check GmbH aufzurechnen, die unbestritten sind, von Gastro Check GmbH anerkannt wurden oder rechtskräftig festgestellt wurden. Diese Beschränkungen gelten nicht, sofern die Forderung aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultiert wie diejenige von Gastro Check GmbH, gegen die aufgerechnet werden soll.

6.4. Wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt einer Rechnung von Gastro Check GmbH widerspricht, gilt die Forderung in Bezug auf den Grund und die Höhe als anerkannt.

6.5. Gastro Check GmbH ist vor Gutschrift der Anzahlung nicht verpflichtet, mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen zu beginnen.

7. Zahlungsverzug, Eigentumsvorbehalt

7.1. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB als vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, im Fall des Zahlungsverzugs sämtliche Mahn- und Inkassospesen, sowie eventuelle Rechtsvertretungskosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu ersetzen. Gastro Check GmbH behält sich vor, für die erste Mahnung angemessene Mahnspesen in Höhe von € 10,- und für die zweite Mahnung angemessene Mahnspesen in Höhe von € 25,- in Rechnung zu stellen. Gastro Check GmbH behält sich das Recht vor, entstandene Mehrkosten geltend zu machen.

7.2. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Gastro Check GmbH nicht verpflichtet, die Leistungsausführung fortzusetzen, und die Verpflichtungen von Gastro Check GmbH ruhen, bis der fällige Rechnungsbetrag beglichen wurde. Dies gilt auch für Leistungen, die im Rahmen anderer Verträge mit dem Kunden zu erbringen sind. Bei Zahlungsverzug ist Gastro Check GmbH berechtigt, den Zugriff auf den Horeca HERO zu unterbinden, das vereinbarte Entgelt in voller Höhe fällig zu stellen und/oder entweder am Vertrag festzuhalten oder unter Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. In letzterem Fall ist der Kunde verpflichtet, das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu bezahlen.

7.3. Im Falle der Vertragsbeendigung ist Gastro Check GmbH zur Herausgabe von möglicherweise im Verfügungsbereich von Gastro Check GmbH stehenden (gespeicherten) Daten des Kunden erst verpflichtet, wenn der Kunde alle offenen Forderungen von Gastro Check GmbH erfüllt hat. Gastro Check GmbH behält sich ein Zurückbehaltungsrecht an den Daten vor. Die erforderlichen Leistungen von Gastro Check GmbH im Zusammenhang mit der Herausgabe der Daten sind vom Kunden zu vergüten, wobei ein Stundensatz von € 190,- netto als vereinbart gilt.

7.4. Die von Gastro Check GmbH gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im Eigentum von Gastro Check GmbH.

7.5. Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte, insbesondere Lizenzrechte, die von Gastro Check GmbH eingeräumt werden, gehen erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts auf den Kunden über. Sollte der Kunde die Leistungen von Gastro Check GmbH bereits vor vollständiger Bezahlung nutzen, basiert diese Nutzung auf einer jederzeit widerrufbaren Bittleihe.

8. Mitwirkungspflicht

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, Gastro Check GmbH zeitnah alle Informationen und Unterlagen vollständig zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendig sind. Zusätzlich dazu verpflichtet sich der Kunde, Gastro Check GmbH über sämtliche Umstände zu informieren, die für die Leistungserbringung von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst im Verlauf der Leistungsausführung bekannt werden. Darüber hinaus hat der Kunde den entstehenden Mehraufwand zu ersetzen, der durch unrichtige, unvollständige und/oder nachträglich geänderte Angaben verursacht wird. Gastro Check GmbH ist berechtigt, dem Kunden den entsprechenden Mehraufwand auf Grundlage des vereinbarten Stundensatzes in Rechnung zu stellen.

9. Fremdleistungen, Beauftragung von Subunternehmen

9.1. Gastro Check GmbH behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die vereinbarte Leistung entweder selbst zu erbringen oder sich dazu sowohl selbstständiger als auch unselbstständiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

10. Termine

10.1. Die von Gastro Check GmbH angegebenen Liefer- und/oder Leistungsfristen gelten als unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine verbindliche Vereinbarung getroffen wurde.

10.2. Unabhängig davon ruhen die Leistungsverpflichtungen von Gastro Check GmbH für die Dauer und im Umfang eines eventuellen Hindernisses. Jegliche vereinbarten Fristen verlängern sich entsprechend, wenn die Umsetzung der vereinbarten Leistung durch Gründe verzögert wird, die nicht von Gastro Check GmbH zu vertreten sind (z. B. höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse).

11. Support und Support-Vertrag

11.1. Gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung bietet Gastro Check GmbH verschiedene Serviceleistungen an. Die inbegriffenen Leistungen variieren je nach Lizenztyp und sind in der entsprechenden Vergütung enthalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bestimmte Serviceleistungen gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts in Anspruch zu nehmen. Die kontinuierliche Betreuung unterliegt den nachfolgenden Bedingungen.

11.2. Im Zusammenhang mit dem dauerhaften Support gelten folgende Definitionen:

  • “Support-Kontaktperson” bezeichnet bis zu drei vom Kunden namentlich benannte Mitarbeiter, die ausschließlich befugt sind, Vorfälle an Gastro Check GmbH zu melden. Ein “Vorfall” bezeichnet eine Fehlfunktion des Horeca HEROs, die für die Nutzung erforderliche Hard- und Software betrifft.
  • “Reaktionszeiten” bezeichnen den Zeitraum zwischen dem Eingang der Mitteilung eines Vorfalls bei Gastro Check GmbH und der ersten Reaktion gegenüber dem Kunden durch Rückruf, E-Mail oder den Beginn der Arbeiten zur Behebung der Störung.
  • “Geschäftszeiten” bezeichnen die üblichen Geschäftszeiten, mit einem Mindestumfang von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr von Montag bis Freitag. Gesetzliche Feiertage in Österreich sind ausgenommen.
  • “Arbeitstage” bezeichnen die Tage von Montag bis Freitag, wobei gesetzliche Feiertage in Österreich ausgenommen sind.

11.3. Vorfälle werden in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie 1: Der Horeca HERO ist im Echtbetrieb zum Stillstand gekommen und kann aufgrund einer schwerwiegenden Funktionsstörung keine Daten verarbeiten.
  • Kategorie 2: Ein Problem des Horeca HEROs führt zu einer schwerwiegenden Unterbrechung wesentlicher Funktionen, das nicht vorübergehend durch einen Workaround behoben werden kann.
  • Kategorie 3: Ein nicht kritisches Problem für die Grundfunktion des Horeca HEROs, bei dem der Kunde noch in der Lage ist, sich am System anzumelden und/oder ein Workaround möglich ist.
  • Kategorie 4: Anfragen zur Bedienung des Horeca HEROs.

11.4. Gastro Check GmbH GmbH erbringt Support-Dienstleistungen während der Geschäftszeiten mit folgenden Reaktionszeiten, beginnend mit der Aufnahme der Supportanfrage:

  • Kategorie 1: maximal 24 Stunden.
  • Kategorie 2: maximal 48 Stunden.
  • Kategorie 3: maximal 72 Stunden.
  • Kategorie 4: innerhalb der nächsten 5 Werktage.

11.5. Die Reaktion kann in einer Nachricht des technischen Personals oder in der Beseitigung der Störung liegen. Die Meldung erfolgt ausschließlich durch eine Support-Kontaktperson an die E-Mail-Adresse support@horeca-hero.com.

12. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

12.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, bestehende Dauerschuldverhältnisse mit monatlichen Kosten (insbesondere Support-Vertrag, Schnittstellen/Zusatzmodule, ausgenommen Ratenkauf) nach Ablauf eines eventuell vereinbarten Kündigungsverzichts unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweils 31. Dezember eines jeden Jahres zu kündigen.

13. Ratenkauf des Horeca HEROs

13.1. Der Kunde kann gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr die Option nutzen, eine Nutzungslizenz für den Horeca HERO über einen Ratenkauf zu erwerben. In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit, das Gesamtentgelt gemäß der getroffenen Vereinbarung in Raten zu begleichen. Falls keine anderslautende Vereinbarung besteht, ist der Kunde verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtentgeltes bei Vertragsabschluss zu leisten und den verbleibenden Betrag in 60 gleichbleibenden monatlichen Raten bis spätestens zum 5. eines jeden Monats im Voraus zu begleichen.

13.2. Falls der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden monatlichen Raten in Zahlungsverzug gerät, tritt Terminverlust ein, und der gesamte ausstehende Betrag wird sofort fällig.

13.3. Im Falle des Ratenkaufs besteht keine Möglichkeit zur Kündigung. Der Kunde ist in jedem Fall dazu verpflichtet, das vereinbarte Gesamtentgelt zu entrichten.

14. Schulungen

14.1. Die Durchführung einer Schulung ist nicht automatisch in den üblichen Leistungen von Gastro Check GmbH enthalten, sondern erfordert eine separate Vereinbarung mit entsprechender Vergütungsregelung. Gastro Check GmbH ist bereit, dem Kunden ein maßgeschneidertes Angebot für eine Schulung des Kunden oder seiner Mitarbeiter zu erstellen. Das Hauptziel der Schulung besteht darin, den Kunden oder seine Mitarbeiter in die eigenständige Abwicklung von Arbeitsprozessen mit dem Horeca HERO zu befähigen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Teilnehmer während der Schulung von anderen Aufgaben entbunden sind.

15. Vorzeitige Beendigung des Vertrages

15.1. Gastro Check GmbH behält sich das Recht vor, den abgeschlossenen Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • die Leistung aufgrund von vom Kunden zu vertretenden Gründen unmöglich wird oder trotz einer 14-tägigen Fristsetzung weiterhin verzögert wird,
  • der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und einer Fristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt (z. B. nicht fristgerechte Zahlung eines fälligen Betrags, Verletzung von Mitwirkungspflichten usw.),
  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser gegebenenfalls von Gastro Check GmbH verlangte Vorauszahlungen nicht leistet.

15.2. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung durch Gastro Check GmbH verpflichtet sich der Kunde, das ursprünglich vereinbarte Honorar innerhalb von maximal 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der vorzeitigen Vertragsbeendigung vollständig zu entrichten.

15.3. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag aus wichtigen Gründen zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Gastro Check GmbH trotz schriftlicher Abmahnung und einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrags verstößt.

15.4. Die Veräußerung des Unternehmens oder die Betriebseinstellung seitens des Kunden stellt keinen wichtigen Grund für die vorzeitige Beendigung des Vertrages dar.

16. Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht

16.1. Der Kunde ist nur berechtigt, mit solchen Gegenforderungen aufzurechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung von Gastro Check GmbH stehen, gerichtlich festgestellt oder von Gastro Check GmbH anerkannt wurden, sowie im Falle der Zahlungsunfähigkeit von Gastro Check GmbH.

16.2. Die Option zur Aufrechnung mit Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung von Gastro Check GmbH stehen, besteht nicht, wenn der Kunde als Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG einzustufen ist.

16.3. Die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

17. Urheberrecht, Einräumung eines Nutzungsrechtes

17.1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gastro Check GmbH als Urheber des Horeca HEROs das ausschließliche Recht hat, den Horeca HERO gemäß den gesetzlichen Beschränkungen zu verwerten (Verwertungsrechte). Dies umfasst auch vom Kunden in Auftrag gegebene Individualprogrammierungen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, und erfolgt im Rahmen der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und anderer geltender Rechtsnormen.

17.2. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts erwirbt der Kunde ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der von Gastro Check GmbH erbrachten Hauptleistung (Horeca HERO Software, Schnittstellen/Zusatzmodule, etc.). Dieses Nutzungsrecht erstreckt sich auf die vereinbarten Rahmenbedingungen und Zwecke.

17.3. Der Kunde ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen teilweise oder vollständig einem Dritten (z.B. einem Werbekunden) zur Nutzung zu überlassen, entgeltlich oder unentgeltlich, im Rahmen des in Punkt 16.2. gewährten Nutzungsrechts. In solchen Fällen bleibt der Kunde der Vertragspartner von Gastro Check GmbH, und es entsteht kein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Gastro Check GmbH und dem Dritten.

17.4. In Bezug auf Fremdleistungen (z.B. zugekaufte Schnittstellen) erwirbt der Kunde die Nutzungs- und Verwertungsrechte gemäß den Vereinbarungen des jeweiligen (dritten) Rechteinhabers.

17.5. Falls für die Nutzung einer Schnittstelle oder eines Zusatzmoduls der Abschluss eines Vertrags mit einem Dritten (z.B. Personalverwaltungssoftware, etc.) erforderlich ist, obliegt es dem Kunden, den Vertrag mit diesem Dritten abzuschließen.

17.6. Bei Übertragung der Horeca HERO Software-Lizenz behält Gastro Check GmbH sämtliche Rechte, den Titel und das Interesse an den lizenzierten Inhalten oder Ressourcen. Die Lizenzübertragung bedeutet keine Übertragung von Eigentumsrechten, und sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den lizenzierten Materialien verbleiben bei Gastro Check GmbH. Die Übertragung der Lizenz unterliegt den Bedingungen dieses Vertrags, und der neue Lizenznehmer ist an dieselben Bestimmungen gebunden wie der ursprüngliche Kunde. Jeglicher Missbrauch oder Verstoß gegen die vereinbarten Bedingungen berechtigt Gastro Check GmbH, die Lizenz zu widerrufen und alle zugehörigen Rechte zurückzufordern.

18. Referenzen

18.1. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Gastro Check GmbH befugt ist, auf eigenen Werbeträgern (insbesondere auf der Website von Gastro Check GmbH GmbH) den Namen und das Firmenlogo des Kunden als Referenz für die bestehende oder frühere Geschäftsbeziehung zu verwenden. Der Kunde hat das Recht, diese Zustimmung jederzeit schriftlich zu widerrufen.

19. Verfügbarkeit

19.1. Der Kunde erkennt an, dass eine durchgehende Verfügbarkeit des Horeca HEROs (einschließlich Schnittstellen/Zusatzmodule) von Gastro Check GmbH oder deren Funktionen nicht vollständig gewährleistet werden kann. Gastro Check GmbH sichert dem Kunden zu, dass die von Gastro Check GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen (z. B. Datenbankserver) bereitgestellten Dienstleistungen (z. B. Software, Datenbankzugriff usw.) eine Erreichbarkeit von 90 % pro Jahr aufweisen. Perioden, in denen ein Zugriff, insbesondere auf die Server und die darauf befindlichen Inhalte, aufgrund technischer oder anderer Probleme, die außerhalb des Einflussbereichs von Gastro Check GmbH liegen (z. B. Ausfall des Internet-Backbones, Ausfall des Internet-Providers des Kunden, höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.), nicht möglich ist, werden nicht auf die von Gastro Check GmbH zugesicherte Erreichbarkeit angerechnet.

20. Datenverlust, Datensicherung, Datenschutz

20.1. Bei der Erbringung von Leistungen durch Gastro Check GmbH besteht die Möglichkeit von Datenverlusten. Daher ist der Kunde dazu verpflichtet, vor Beginn der Leistungserbringung durch Gastro Check GmbH eine umfassende Datensicherung durchzuführen.

20.2. Der Kunde ist sich bewusst, dass eine regelmäßige und vollständige Datensicherung für den reibungslosen Betrieb des Horeca HEROs unerlässlich ist. Gastro Check GmbH übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, die durch eine vorherige Leistungserbringung oder durch regelmäßige und vollständige Datensicherung hätten vermieden werden können.

21. Zustimmung zur Kontaktaufnahme zu Werbezwecken

21.1. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Gastro Check GmbH Kontakt mit ihm per E-Mail und per Post aufnimmt, insbesondere durch Versenden von Newslettern. Dies erfolgt, um den Kunden über neue Produkte und Dienstleistungen von Gastro Check GmbH zu informieren oder ihm neue Angebote zu unterbreiten. Der Kunde erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass die für die Zusendung des Newsletters erforderlichen Daten von Gastro Check GmbH verarbeitet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde seine Zustimmung jederzeit per E-Mail, Fax, Post oder telefonisch widerrufen kann.

22. Gewährleistung

22.1. Der Kunde hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung der Leistung durch Gastro Check GmbH, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach deren Feststellung, schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Andernfalls gilt die erbrachte Leistung als genehmigt und frei von Mängeln. In einem solchen Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

22.2. Bei einer berechtigten und fristgerechten Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Gastro Check GmbH zu. Gastro Check GmbH wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde Gastro Check GmbH alle erforderlichen Maßnahmen zur Untersuchung und Mängelbehebung ermöglicht. Gastro Check GmbH kann die Verbesserung der Leistung verweigern, wenn sie unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden das gesetzliche Recht auf Preisminderung zu.

22.3. Unregelmäßige Systemabstürze, die nicht reproduzierbar sind und das übliche Maß des Horeca HEROs nicht überschreiten, gelten nicht als Mangel. Ebenso werden Fehler beim Betrieb des Horeca HEROs nicht als Mangel betrachtet, wenn sie auf die Systemumgebung des Kunden zurückzuführen sind, die nicht von Gastro Check GmbH geliefert wurde.

22.4. Änderungen oder Eingriffe in den Horeca HERO, die vom Kunden oder einem Dritten ohne vorherige Zustimmung von Gastro Check GmbH durchgeführt werden und über die dem Kunden eingeräumten Konfigurationsmöglichkeiten des Horeca HEROs hinausgehen, führen zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche des Kunden.

22.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung bzw. Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen, sodass der Kunde in jedem Fall nachweisen muss, dass der von ihm behauptete Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.

23. Haftung

23.1. Gastro Check GmbH übernimmt keine Haftung – mit Ausnahme von Personenschäden – für Schäden, sofern diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung von Gastro Check GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die wesentlichen Verpflichtungen von Gastro Check GmbH aus dem abgeschlossenen Vertrag betrifft. Dieser Haftungsausschluss findet keine Anwendung bei vollständig unvorhersehbaren oder untypischen Schäden, mit denen der Kunde nicht rechnen konnte.

23.2. Jegliche Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausnahmslos ausgeschlossen.

23.3. Der Kunde erkennt an, dass die Verwendung des Horeca HEROs lediglich als ergänzende Schulungshilfe erfolgt und nicht als Ersatz für individuelle Anleitung und Überwachung durch qualifiziertes Schulungspersonal oder Fachexperten gedacht ist. Gastro Check GmbH übernimmt keine Haftung für etwaige Folgen, die aus einer ausschließlichen Abhängigkeit vom Horeca HERO ohne entsprechende persönliche Unterweisung entstehen könnten. Es obliegt dem Kunden sicherzustellen, dass alle relevanten und gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen eingehalten werden.

24. Datenschutzmitteilung

24.1. Gastro Check GmbH erfasst ausschließlich personenbezogene Daten, die für die Durchführung und Abwicklung der Leistungen von Gastro Check GmbH erforderlich sind. Die Datenverarbeitung erfolgt daher auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Vertragserfüllung).

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist:

Gastro Check GmbH

Rennweg 1

6020 Innsbruck

UID-Nr.: ATU66451706

Geschäftsführer: Christian Vogler

Telefon: +43 (0) 699 150 75 945

E-Mail: office[at]Gastro Check GmbH GmbH.at

24.2. Der Kunde, als Betroffener im Sinne der DSGVO, hat das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft, Empfänger, den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger oder unzulässig verarbeiteter Daten.

24.3. Der Kunde hat das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu widerrufen.

24.4. Falls der Kunde der Meinung ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch Gastro Check GmbH GmbH gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche in anderer Weise verletzt wurden, besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.

24.5. Der Schutz personenbezogener Daten erfolgt durch angemessene organisatorische und technische Maßnahmen. Hierbei geht es vor allem um Schutz gegen unerlaubten, rechtswidrigen oder zufälligen Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Nutzung und Manipulation. Gastro Check GmbH übernimmt jedoch keine Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund von nicht von Gastro Check GmbH verursachten Übertragungsfehlern und/oder unbefugtem Zugriff durch Dritte (z. B. Hackerangriffe).

24.6. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der DSGVO und unter strikter Einhaltung ihrer Bestimmungen, personenbezogene Daten Dritter weiterzugeben, soweit dies zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses und der damit verbundenen Lizenzvereinbarung erforderlich ist. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich an autorisierte Personen oder Dritte, die unmittelbar an der Erfüllung des Vertrags beteiligt sind. Beide Parteien verpflichten sich, sicherzustellen, dass die übermittelten Daten nicht für andere Zwecke als die im Rahmen dieses Vertrags ausdrücklich festgelegten verwendet werden.

24.7. Die Daten werden nicht länger aufbewahrt als für die Erfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr möglicher Haftungsansprüche erforderlich ist.

24.8. Diese Bestimmungen gelten für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses und darüber hinaus, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

25. Änderungsvorbehalt

25.1. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Gastro Check GmbH die vorliegenden AGB durch überarbeitete AGB ersetzt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung und Übermittlung der überarbeiteten AGB den Änderungen widerspricht.

25.2. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs des Kunden bleiben die zuletzt vereinbarten AGB unverändert gültig. Gastro Check GmbH behält sich in diesem Fall das außerordentliche Kündigungsrecht vor, wodurch bestehende Dauerschuldverhältnisse unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden können.

25.3. Bei ausbleibendem fristgerechten Widerspruch treten ab dem Tag nach Ablauf der Widerspruchsfrist die überarbeiteten AGB anstelle der zuletzt vereinbarten AGB in Kraft und gelten für das Vertragsverhältnis zwischen Gastro Check GmbH und dem Kunden.

25.4. Im Falle wesentlicher Veränderungen in den technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen nach Vertragsschluss behält sich Gastro Check GmbH das Recht vor, den Inhalt dieses Vertrags – unter Ausschluss der Hauptleistungspflichten – anzupassen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

25.5. Gastro Check GmbH wird dem Kunden die geänderten Vertragsbestimmungen per E-Mail oder auf www.horeca-hero.com mitteilen. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Vertragsbestandteil wird, sofern der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail an info@horeca-hero.com oder schriftlich widerspricht.

25.6. Falls der Kunde den Änderungen form- und fristgerecht widerspricht, bleibt der Vertrag unverändert. In diesem Fall hat Gastro Check GmbH das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, sofern die Fortsetzung des unveränderten Vertrags für Gastro Check GmbH unzumutbar ist.

26. Sonstige Bestimmungen

26.1. Der Kunde gewährleistet, dass er im Rahmen der Softwarenutzung, insbesondere beim Versand von Newslettern und ähnlichen Aktivitäten, sämtliche geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhält.

26.2. Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der geschlossenen Verträge, auf die diese AGB Anwendung finden. Die unwirksame Bestimmung wird vielmehr durch eine wirksame ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

27. Gerichtsstand und Erfüllungsort

27.1. Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zu Gastro Check GmbH ergeben, wird ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Geschäftssitz von Gastro Check GmbH als vereinbart betrachtet.

27.2. Der Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz von Gastro Check GmbH, selbst wenn die Leistung am Standort des Kunden erbracht wurde.

28. Anwendbares Recht

28.1. Das anwendbare Recht ist österreichisches Recht, wobei das UN-Kaufrecht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Verbraucher, deren gewöhnlicher Aufenthalt nicht in Österreich liegt, unterliegen den zwingenden verbraucherrechtlichen Vorschriften ihres jeweiligen Heimatlandes, sofern diese für den Verbraucher vorteilhafter sind als die entsprechenden österreichischen Bestimmungen.