Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Horeca HERO Terminal

Stand: Juli 2022

Präambel

Die Gastro Check GmbH („Gastro Check“) mit Sitz in Innsbruck, Österreich, bietet ein cloudbasiertes gastronomisches System für Mitarbeiter Onboarding und Compliance an. Dieser Vertrag bildet neben der anderweitig vorgehaltenen Leistungsbeschreibung der verschiedenen Produkte und Serviceleistungen die Grundlage der künftigen Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und Gastro Check.

 

1. Beschränkung auf Unternehmer

Das komplette Angebot richtet sich ausschließlich an Gastronomen, die in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und nicht zu privaten Zwecken handeln. Die angebotene Hardware ist für die Nutzung unserer Horeca HERO App bestimmt und dient als Zubehör, das zur erworbenen Software Lizenz bereitgestellt wird und ist nicht für den privaten Gebrauch vorgesehen. Um die Nutzung in diesem Sinne durch unsere Kunden sicherzustellen, überprüfen wir die Unternehmereigenschaft im Rahmen der Bestellabwicklung. Der Vertragsschluss erfolgt vorbehaltlich dessen, dass diese Prüfung positiv ausfällt.

 

2. Vertragsgegenstand

(1) Dem Kunden wird aufgrund dieses Vertrags das entgeltliche Recht zur zeitlich befristeten Benutzung der cloudbasierten gastronomischen Software „Horeca HERO“ eingeräumt. Daneben bietet Gastro Check dem Kunden verschiedene Serviceleistungen an. Der von Gastro Check geschuldete konkrete Leistungsumfang bestimmt sich gleichberechtigt nach der Leistungsbeschreibung, die auf www.horeca-hero.com dargestellt ist. Die Hardware „Terminal“, bestehend aus einem Tablet PC und einem Ständer, wird dem Kunden im Rahmen des Erwerbs der Software Lizenz unentgeltlich bereitgestellt.

(2) Das cloudbasierte gastronomische System für Mitarbeiter Onboarding und Compliance „HoReCa HERO“ wird als System-as-a-Service-Lösung angeboten; urheberrechtliche Nutzungsrechte des Kunden werden durch diesen Vertrag daher mit Ausnahme der oben genannten Berechtigung zur Installation und Verwendung von „HoReCa HERO“ nicht begründet; die nachstehend sowie in der Leistungsbeschreibung verwendete Bezeichnung „Lizenz“ für verschiedene Produktversionen ist daher nicht im urheberrechtlichen Sinn, sondern als faktisches Recht zur Benutzung des cloudbasierten gastronomischen Systems für Mitarbeiter Onboarding und Compliance zu verstehen.

(3) „HoReCa HERO“ unterstützt die Einweisung, Schulung, Aufgabenzuteilung für Mitarbeiter sowie die Erstellung gesetzlich notwendiger Nachweisdokumente. Content-Elemente werden gemäß den Anforderungen des Gesetzgebers dargestellt und inhaltlich auf dem Laufenden gehalten. Es ersetzt nicht etwaige persönliche Unterweisungspflichten des Unternehmers (z.B. Einweisung auf Arbeitsmittel).

(4) „HoReCa HERO“ erfordert grundsätzlich eine bestehende Internetverbindung.

(5) „HoReCa HERO“ unterliegt einer fortlaufenden Verbesserung und Erweiterung – hierzu im Einzelnen unter Ziffer 4. Es wird daher empfohlen, die Vertragsbedingungen einschließlich der aktuellen Leistungsbeschreibung bei Vertragsschluss zu speichern oder auszudrucken.

 

3. Produktversion

(1) Gerätelizenz

Dem Kunden wird unter der Bezeichnung „Gerätelizenz“ das entgeltliche Recht zur vollumfänglichen Benutzung des unter Ziffer 2 beschriebenen Vertragsgegenstands für jeweils ein Endgerät pro Gerätelizenz eingeräumt, und zwar für die Dauer von mindestens 36 Monaten, ausgehend von einer üblichen Nutzungsdauer eines Kassensystems (von nicht mehr als zehn Jahren bei einem Abschreibungszeitraum von acht Jahren).

(2) Der Kunde muss zur Gewährleistung der möglichen Leistungserbringung Gastro Check die für das Einrichten eines Profils notwendigen Daten bereitstellen. Dieses Profil ermöglicht die Erfassung und Zuweisung von Daten zwischen Back- und Frontend sowie die Zustellung der Nachweisdokumente an eine vom Kunden benannte E-Mail-Adresse.

(3) Die Hardware „Terminal“, bestehend aus einem Tablet PC und einem Ständer, ist, sofern nicht schriftlich anderweitig mit Gastro Check vereinbart, vom Kunden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unaufgefordert per versichertem Paketversand an Gastro Check zu retournieren.

 

4. Weiterentwicklung

(1) Um Anforderungen und Änderungswünschen der Kunden Rechnung zu tragen, ist die in der Leistungsbeschreibung hervorgehobene fortlaufende Weiterentwicklung der Produkte und Serviceleistungen Vertragsbestandteil, was denknotwendig eine stets mögliche Änderung der Bedienung der Lösung oder Änderungen der Serviceleistungen beinhaltet. Das Vorstehende gilt, soweit die Funktionalität im Mindestmaß den Umfang umfasst, den „Horeca HERO“ im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausweislich der Leistungsbeschreibung auf www.horeca-hero.com umfasste. Die Herstellerin wird den Kunden per E-Mail von Änderungen in Kenntnis setzen.

(2) Bedingt die Weiterentwicklung eine Einschränkung oder – in sehr seltenen Ausnahmefällen – die Aufgabe einer bestehenden Funktionalität, wird Gastro Check den Kunden mit angemessener Frist vor der Umstellung von der geplanten Änderung in Kenntnis setzen. Ist „Horeca HERO“ mit der vorbestehenden Funktionalität wegen der endgültigen Aufgabe nicht länger nutzbar, wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Er ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen. Der Kunde wird in der Umstellungsmitteilung auf diese Möglichkeit hingewiesen. Der Vertrag wird mit dem neuen Funktionsumfang fortgesetzt, wenn er seine Kündigung nicht bis zum Ablauf von zwei Wochen seit der Implementierung der Änderung erklärt. Maßgeblich ist dabei das in der Umstellungsmitteilung genannte Datum.

 

5. Datensicherheit

a) Allgemeines

(1) Zur Gewährleistung der Konformität mit den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wird bei bestehender Internetverbindung serverseitig ein fortlaufendes Backup mitgeführt; was sowohl die compliance-relevanten Daten (Bewegungsdaten) als auch die nicht compliance-relevanten Daten (Stammdaten) umfasst.

(2) Es obliegt dem Kunden, die von „Horeca HERO“ generierten und versandten Nachweisdokument zuverlässig zu archivieren.

(3) Dem Kunden wird im Bestellformular ein Opt-in zum Teilen des Namens und Passwortes seines betrieblichen W-LAN angeboten. Die in der Folge bereitgestellten Informationen werden von Gastro Check bzw. der von Gastro Check beauftragten Firma IT-Team GmbH, Trientlgasse 71, 6020 Innsbruck, Austria, ausschließlich zum Einrichten der automatischen Internetverbindung für die vom Kunden erworbenen Terminals sowie im Rahmen von Wartungsarbeiten an den Terminals verwendet. Eine Weitergabe der Informationen wird, ausgenommen den Fall einer gerichtlich angeordneten Herausgabe, nicht stattfinden.

6. Datennutzung

(1) Datennutzung für interne Zwecke: Der Nutzer stimmt hiermit zu, dass wir die in der Anwendung erfassten Daten nutzen dürfen, um unsere Dienstleistungen zu analysieren, zu verbessern und weiterzuentwickeln. Diese Nutzung umfasst die Erstellung interner Reports und Analysen, die es uns ermöglichen, ein besseres Verständnis für die Nutzung unserer Dienste zu erlangen und darauf basierend notwendige Optimierungen durchzuführen. Diese Daten werden streng vertraulich behandelt und sind ausschließlich für interne Zwecke bestimmt.

(2) Anonymisierte Datennutzung für externe Reports: Der Nutzer stimmt weiterhin zu, dass wir die erfassten Daten für die Erstellung von Reports für Dritte verwenden dürfen. In diesem Zusammenhang sichern wir zu, dass alle Daten, die in diesen externen Reports verwendet werden, vorher anonymisiert werden. Das bedeutet, dass diese Daten keinerlei personenbezogene Informationen enthalten und auf diese Weise keine Rückschlüsse auf die Identität des Nutzers ermöglichen. Wir legen höchsten Wert auf die Privatsphäre unserer Nutzer und ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um diese zu gewährleisten.

7. Support

(1) Gastro Check bietet gemäß der Leistungsbeschreibung verschiedene Serviceleistungen an, die je nach Lizenztyp von der Vergütung umfasst sind oder zusätzlich gegen Zahlung eines Entgelts in Anspruch genommen werden können. Die dauerhafte Betreuung richtet sich nach Maßgabe nachstehender Bedingungen.

(2) In Bezug auf den dauerhaften Support gelten folgende Definitionen:

– „Support-Kontaktperson“ bezeichnet bis zu drei namentlich von dem Kunden zu benennende Mitarbeiter, die ausschließlich befugt sind, Vorfälle an Gastro Check zu melden. „Vorfall“ bezeichnet eine Fehlfunktion der in Ziffer 2 dieses Vertrags beschriebenen System-as-a-Service-Lösung „Horeca HERO” nebst der zu ihrer Nutzung erforderlichen Hard- und Software;

– „Reaktionszeiten“ bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Eingang der Mitteilung eines Vorfalls bei Gastro Check und der ersten Reaktion gegenüber dem Kunden durch Rückruf, E-Mail, aber auch Beginn der Arbeiten zur Beseitigung der Störung;

– „Geschäftszeiten“ bezeichnet die verkehrsüblichen Geschäftszeiten, wovon im Mindestmaß Kernzeiten von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr von Montag bis Freitag umfasst sind; in Österreich bestehende gesetzliche Feiertage sind ausgenommen.

– „Arbeitstage“ bezeichnet die Tage Montag bis Freitag; in Österreich bestehende gesetzliche Feiertage sind ausgenommen.

(3) Vorfälle werden wie nachstehend kategorisiert:

– Vorfall der Kategorie 1: bedeutet, dass die in Ziffer 2 beschriebene System-as-a-Service-Lösung im Echtbetrieb zum Stillstand gekommen ist und als Ergebnis einer schwerwiegenden Funktionsstörung nicht in der Lage ist, Daten zu verarbeiten;

– Vorfall der Kategorie 2: bezeichnet ein Problem der System-as-a-Service-Lösung, das eine schwerwiegende Unterbrechung wesentlicher Funktionen zur Folge hat und nicht vorübergehend, etwa durch eine Umgehung (Workaround) beseitigt werden kann;

– Vorfall der Kategorie 3: bezeichnet ein für die Grundfunktion der System-as-a-Service-Lösung nicht kritisches Problem, bei dem der Kunde in der Lage ist, sich nach wie vor an dem System anzumelden und/oder eine Umgehung (Workaround) möglich ist;

– Vorfall der Kategorie 4: bezeichnet Anfragen zur Bedienung der Software.

(4) Gastro Check erbringt Support-Dienstleistungen während der Geschäftszeiten mit folgenden Reaktionszeiten, beginnend mit der Aufnahme der Supportanfrage:

– Supportanfrage der Kategorie 1: höchstens 24 Stunden;

– Supportanfrage der Kategorie 2: höchstens 48 Stunden;

– Supportanfrage der Kategorie 3: höchstens 72 Stunden;

– Supportanfrage der Kategorie 4: innerhalb der nächsten 5 Werktage.

(5) Die Reaktion kann in einer Nachricht des technischen Personals, aber auch in der Beseitigung der Störung liegen. Die Meldung hat ausschließlich durch eine Support-Kontaktperson an die E-Mail-Adresse support@horeca-hero.com zu erfolgen.

 

8. Besondere Regelungen bei der Bereitstellung von Hardware

Bezüglich der Bereitstellung von Hardware gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

(1) Die Ware verbleibt im Eigentum von Gastro Check. Der Kunde wird die Hardware mit gebotener Sorgfalt behandeln.

(2) Nach einer Beschädigung hat der Mieter unverzüglich Gastro Check zu verständigen. Mutwillige Sachbeschädigung sowie Diebstahl sind des Weiteren polizeilich zur Anzeige zu bringen.

(3) Eine vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte Verletzung der in den Punkten 1) und 2) genannten Pflichten führt zum Verlust einer allenfalls vereinbarten Haftungsbeschränkung.

 

9. Vertragsdauer und -beendigung

(1) Der Vertrag wird für die Dauer von 36 Monaten geschlossen und ist unter Einhaltung einer 3monatigen Kündigungsfrist frühestens zum Ende des ersten Jahres im vertraglichen Nutzungszeitraum kündbar.

(2) Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um den vereinbarten Nutzungszeitraum.

(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(4) Der Kunde hat die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen nach Übernahmedatum des Terminals kostenfrei zurückzutreten.

 

10. Vergütung; Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem schriftlichen individuellen Angebot von Gastro Check, das jederzeit per E-Mail an info@horeca-hero angefordert werden kann. Die Preisangaben bezeichnen dabei die Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist gemäß der Angebotslegung zu zahlen. Erwirbt der Kunde weitere Lizenzen während der Laufzeit dieses Angebots, behält sich Gastro Check das Recht vor, den Rechnungszyklus anzupassen und die Vergütung für die weiteren Lizenzen gleichzeitig mit der anfänglichen Lizenz in Rechnung zu stellen. Der geschuldete Betrag wird entweder nach Maßgabe einer gesonderten Einzugsermächtigung von einem Konto des Kunden nach Abschluss des jeweiligen Vertrages abgebucht oder er ist zum vorgenannten Zeitpunkt vom Kunden auf das im Angebot angegebene Konto von Gastro Check zu überweisen. Der Kunde erhält eine elektronische Rechnung über den vorgenannten Betrag.

(3) Im Falle einer ausbleibenden Zahlung behält sich Gastro Check das Recht vor, die Leistung vorübergehend auszusetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist. Der Kunde kann mit eigenen Forderungen nur aufrechnen, die unbestritten, von Gastro Check anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkungen gelten nicht, soweit die Forderung dem gleichen Vertragsverhältnis wie die Forderung von Gastro Check entstammt, gegen die aufgerechnet werden soll.

 

11. Haftung

(1) Die Haftung von Gastro Check für Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Die Haftung auch für einfache Fahrlässigkeit bleibt bei der Verletzung von Kardinalpflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, unberührt; allerdings ist die Haftung in diesem Fall auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

(2) Eine Haftung für von Dritten erworbener und von Gastro Check im Rahmen der Lizenz bereitgestellten Hardware ist für Gastro Check ausgeschlossen. Hier wird ausdrücklich auf die dem Hardware-Hersteller zugeordnete Gerätehaftung verwiesen.

(3) Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen von Gastro Check.

 

12. Änderungsvorbehalt

(1) Für den Fall, dass sich nach Vertragsschluss wesentliche technische, wirtschaftliche oder rechtliche Rahmenbedingungen ändern, behält sich Gastro Check das Recht vor, den Inhalt dieses Vertrags – mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten – anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

(2) Den geänderten Vertrag wird Gastro Check dem Kunden per E-Mail oder unter www.horeca-hero.com bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrags wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail an info@horeca-hero.com oder schriftlich widerspricht.

(3) Widerspricht der Kunde den Änderungen form- und fristgerecht, bleibt der Vertrag unverändert bestehen. Gastro Check hat dann das Recht den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, sofern Gastro Check das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zumutbar ist.

 

13. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht. Es gelten ausschließlich die Bedingungen dieses Vertrags; abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, und zwar auch dann nicht, wenn Gastro Check ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Innsbruck Gerichtsstand.

(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich. Internationales Privatrecht und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.